Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) für den Ticketverkauf

1. Geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Ticketkäufer bzw. der Ticketkäuferin (nachfolgend Käufer) und dem

Verein 100 Jahre Flugplatz St.Gallen-Altenrhein
Flughafenstrasse 11
9423 Altenrhein
Schweiz
E-Mail:

(nachfolgend Veranstalter)

im Zusammenhang mit dem Erwerb von Eintrittskarten (Tickets) für die Veranstaltung 100 Jahre Flugplatz St.Gallen-Altenrhein sowie für allfällige weitere vom Veranstalter angebotene Veranstaltungen.

1.2
Der Ticketverkauf erfolgt über die technische Plattform Bookinea. Bookinea ist nicht Veranstalter der Veranstaltung und wird, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht Vertragspartei zwischen Käufer und Veranstalter.

1.3
Mit dem Erwerb eines Tickets akzeptiert der Käufer diese AGB in der zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen Fassung.

2. Vertragsparteien

2.1
Mit dem Kauf eines Tickets kommt der Vertrag ausschliesslich zwischen dem Käufer und dem Veranstalter zustande.

2.2
Bookinea stellt die technische Infrastruktur für Bestellung, Zahlungsabwicklung und Ticketversand zur Verfügung.

2.3
Ansprüche im Zusammenhang mit der Durchführung, Änderung, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung sind grundsätzlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

3. Vertragsschluss und Zahlung

3.1
Die Darstellung der Tickets auf der Plattform stellt kein verbindliches Angebot dar.

3.2
Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Tickets ab.

3.3
Der Vertrag kommt mit Versand der Bestell- bzw. Buchungsbestätigung oder mit Bereitstellung des Tickets zustande.

3.4
Es gelten die im Bestellprozess ausgewiesenen Preise und Gebühren. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

3.5
Die Zahlung erfolgt über die auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden.

4. Tickets, Zutritt und Weitergabe

4.1
Jedes Ticket berechtigt grundsätzlich nur eine Person zum einmaligen Zutritt zur Veranstaltung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

4.2
Der Käufer ist verpflichtet, das Ticket vor Missbrauch zu schützen. Bei elektronischen Tickets ist nur das zuerst am Einlass entwertete Ticket gültig. Kopien, Duplikate oder missbräuchlich verwendete Tickets berechtigen nicht zum Zutritt.

4.3
Eine private, unentgeltliche oder zum Originalpreis erfolgende Weitergabe von Tickets ist zulässig, sofern das Ticket nicht personalisiert ist und der Veranstalter aus Sicherheits-, Organisations- oder behördlichen Gründen keine abweichende Regelung getroffen hat.

4.4
Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets sowie der Weiterverkauf zu einem höheren Preis als dem offiziellen Kaufpreis ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.

4.5
Es ist insbesondere untersagt, Tickets für Verlosungen, Wettbewerbe, Werbeaktionen, Paketangebote oder sonstige gewinnorientierte Zwecke zu verwenden, sofern der Veranstalter dem nicht vorgängig schriftlich zugestimmt hat.

4.6
Der Veranstalter ist berechtigt, missbräuchlich verwendete oder unter Verstoss gegen diese AGB weiterveräusserte Tickets für ungültig zu erklären.

4.7
Der Zutritt kann verweigert oder ein Besucher von der Veranstaltung weggewiesen werden, wenn er gegen Sicherheitsvorschriften, behördliche Auflagen, Weisungen des Veranstalters oder die Hausordnung verstösst. In diesem Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.

5. Durchführung der Veranstaltung

5.1
Der Veranstalter ist für Organisation, Durchführung und Ablauf der Veranstaltung verantwortlich.

5.2
Vertragsgegenstand ist der Besuch des vom Veranstalter am gebuchten Veranstaltungstag angebotenen Gesamtanlasses und nicht die Durchführung eines bestimmten einzelnen Programmteils oder einer bestimmten Flugvorführung. Zum Gesamtanlass gehören je nach Programm sowie Betriebs-, Sicherheits-, Wetter- und Behördenlage insbesondere Flugvorführungen, Bodenprogramm, statische Ausstellungen, historische Ausstellungsteile sowie weitere Rahmenangebote. Auf die Durchführung bestimmter Programmteile besteht kein Anspruch.

5.3
Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen Änderungen im Programm, in der Besetzung, im Zeitplan, im Ablauf, bei Vorführungen, Teilnehmern oder in einzelnen Veranstaltungsteilen vorzunehmen.

5.4
Bei Flugveranstaltungen und Airshows sind insbesondere wetterbedingte, operationelle, sicherheitsbedingte, technische oder behördlich angeordnete Änderungen jederzeit möglich. Dies gilt namentlich für den Ausfall einzelner Flugvorführungen, Programmverschiebungen, Unterbrüche, Einschränkungen oder die Anpassung von Zuschauerbereichen.

5.5
Solche Änderungen begründen für sich allein keinen Anspruch auf Rückerstattung, sofern die Veranstaltung insgesamt durchgeführt wird.

5.6
Der Veranstalter kann aus Sicherheitsgründen, bei höherer Gewalt, auf behördliche Anordnung oder aufgrund anderer Umstände ausserhalb seines Einflussbereichs die Veranstaltung unterbrechen, anpassen, verschieben oder absagen.

6. Verschiebung, Absage, Rückgabe und Umtausch

6.1
Rückgabe und Umtausch von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen, ausser der Veranstalter sieht ausdrücklich eine andere Regelung vor oder zwingendes Recht schreibt etwas anderes vor.

6.2
Wird die Veranstaltung auf ein Ersatzdatum verschoben, behalten die Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit für das Ersatzdatum, sofern der Veranstalter nichts anderes mitteilt.

6.3
Der Ausfall, die Einschränkung, die Verschiebung oder der Abbruch einzelner Programmteile, insbesondere von Flugvorführungen infolge Wetter, Sicherheitsgründen, behördlicher Anordnung, höherer Gewalt oder operationellen Gründen, begründet keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung, sofern der Gesamtanlass durchgeführt wird.

6.4
Sofern der Veranstalter dies ausdrücklich kommuniziert, kann das Ticket zusätzlich zu einem Besuch historischer oder statischer Ausstellungsteile in Altenrhein innerhalb eines publizierten Zeitraums berechtigen. Eine solche zusätzliche Besuchsmöglichkeit steht unter dem Vorbehalt gesondert kommunizierter Öffnungszeiten, Zutrittsbedingungen, Sicherheitsvorgaben, allfälliger Voranmeldung oder Reservation sowie verfügbarer Kapazitäten. Ein Anspruch auf Besuch an einem bestimmten Datum, in einem bestimmten Zeitfenster, ohne vorgängige Zutrittsregelung oder auf tatsächliche Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Besuchsmöglichkeit besteht nicht.

6.5
Wird die Veranstaltung vor Beginn insgesamt und ersatzlos abgesagt und entfallen auch die übrigen wesentlichen Bestandteile des Gesamtanlasses, hat der Käufer grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung des für das Ticket bezahlten Preises.

6.6
Nicht zurückerstattet werden freiwillige Zusatzleistungen, Spenden, optionale Versicherungen sowie bereits erbrachte Versand- oder Bearbeitungsleistungen, sofern diese im Bestellprozess transparent ausgewiesen wurden.

6.7
Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Park-, Arbeitsausfall- oder sonstige Folgekosten, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

6.8
Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aus Sicherheitsgründen, wegen Wetter, behördlicher Anordnung, höherer Gewalt oder aus anderen Gründen abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung, sofern ein wesentlicher Teil der Veranstaltung bereits erbracht wurde. Der Veranstalter entscheidet in diesem Fall nach pflichtgemässem Ermessen über eine allfällige Kulanzregelung.

7. Widerrufsrecht

7.1
Für Tickets zu termingebundenen Veranstaltungen besteht nach Schweizer Recht in der Regel kein allgemeines Widerrufsrecht.

7.2
Soweit gesetzlich ein Widerrufs-, Rücktritts- oder sonstiges zwingendes Recht besteht, bleibt dieses vorbehalten.

8. Haftung

8.1
Der Veranstalter haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

8.3
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie überall dort, wo das Gesetz eine Haftung zwingend vorschreibt.

8.4
Bookinea haftet nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und nur für Schäden, die aus der von ihr übernommenen technischen Leistung unmittelbar resultieren.

8.5
Eine Haftung von Bookinea für Durchführung, Änderung, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Sicherheits- und Verhaltensregeln

9.1
Es gelten die Hausordnung, Sicherheitsbestimmungen, Weisungen des Veranstalters, der Sicherheitsorgane, des Personals sowie allfällige behördliche Vorgaben.

9.2
Der Veranstalter ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen den Zutritt mit bestimmten Gegenständen einzuschränken oder zu verbieten.

9.3
Bei Flugveranstaltungen können Sicherheitszonen, Zutrittsbeschränkungen, Räumungen, Evakuationen, Unterbrechungen oder kurzfristige Anpassungen des Ablaufs erforderlich sein. Den entsprechenden Weisungen ist jederzeit Folge zu leisten.

9.4
Der Käufer anerkennt, dass der Besuch einer Flugveranstaltung trotz umfassender Sicherheitsmassnahmen mit veranstaltungstypischen Immissionen und Einwirkungen verbunden sein kann, insbesondere mit Lärm, Menschenansammlungen, Witterungseinflüssen und kurzfristigen Programmänderungen.

10. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

10.1
Im Rahmen der Veranstaltung können Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden, auf denen Besucher erkennbar sein können.

10.2
Solche Aufnahmen können insbesondere zur Berichterstattung, Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung künftiger Veranstaltungen verwendet werden.

10.3
Soweit eine betroffene Person im Einzelfall besonders hervorgehoben abgebildet wird und schutzwürdige Interessen entgegenstehen, kann sie sich schriftlich an den Veranstalter wenden. Gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

11. Datenschutz

11.1
Der Veranstalter bearbeitet Personendaten des Käufers im Rahmen der Vertragsabwicklung, der Durchführung der Veranstaltung, der Zutrittskontrolle, der Kundenkommunikation sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

11.2
Der Ticketverkauf erfolgt über die Plattform Bookinea. Bookinea bearbeitet Personendaten im Zusammenhang mit der technischen Abwicklung des Ticketverkaufs nach den anwendbaren Datenschutzbestimmungen und gemäss den eigenen Datenschutzhinweisen.

11.3
Soweit der Veranstalter Personendaten durch Dritte bearbeiten lässt, bleibt der Veranstalter im Rahmen des anwendbaren Rechts für die datenschutzkonforme Bearbeitung verantwortlich.

11.4
Weitere Informationen zur Bearbeitung von Personendaten, zu Empfängern, zur Aufbewahrungsdauer sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters und den Datenschutzhinweisen von Bookinea.

11.5
Datenschutzanfragen können an den Veranstalter unter folgender Adresse gerichtet werden:

Verein 100 Jahre Flugplatz St.Gallen-Altenrhein
Flughafenstrasse 11
9423 Altenrhein
Schweiz
E-Mail:

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1
Es gilt ausschliesslich materielles Recht der Schweiz.

12.2
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

12.3
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters in 9423 Altenrhein, Schweiz.

13. Schlussbestimmungen

13.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

13.2
An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

13.3
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Veröffentlichung in der jeweils aktuellen Fassung auf der Ticketplattform oder auf den Kommunikationskanälen des Veranstalters.

Flugplatz St.Gallen-Altenrhein, 26. März 2026
Benjamin Hari
Risk Manager | Organisationskomitee 100 Jahre Flugplatz St.Gallen-Altenrhein